Gesetzliches Gewährleistungsrecht

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Zum Vergrößern auf das Bild klicken.

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden